Lese- und Rechtschreibstörungen
Bei der Lese-Rechtschreibschwäche (LRS) handelt es sich um eine Teilleistungsstörung, d.h. die Schwierigkeiten zeigen sich nur in den Bereichen Lesen und/oder Schreiben bei normaler bis überdurchschnittlicher Intelligenz. Häufig gibt es schon im Vorschulalter Auffälligkeiten, die sich im Schulalter als LRS herausbilden. Mögliche Anzeichen können sein:
Lesen
- häufige Fehler beim lauten Lesen
- zahlreiche Selbstkorrekturen
- langsames, mühsames Erlesen von Wörtern
- Probleme bei der Verschmelzung von Einzellauten zu Lautfolgen
- Probleme in der Sinnentnahme
Schreiben
- häufige Fehler beim Abschreiben
- zahlreiche Fehler in Diktaten und Aufsätzen
- visuelle Verwechslungen von Buchstaben (b/d, ie/ei….)
- schlechte Differenzierung ähnlich klingender Laute (b/p, d/t, g/k…….)
- Vertauschen von Buchstabenfolgen
- Auslassen oder Hinzufügen von Lauten
- oft Nichtbeachtung von Regeln
- Schreibhemmung
- oft unleserliche Handschrift
Sprechen
- verwaschene Artikulation
- geringer Wortschatz
- mitunter Wortfindungsstörungen
- häufig Fehler in Grammatik und Syntax
Merkfähigkeit
- geringe auditive und visuelle Wahrnehmung
weitere Auffälligkeiten
- reduziertes Selbstwertgefühl
- Schulangst
- Schulunlust
- Hyperaktivität
- Aufmerksamkeits- und Konzentrationsschwäche
- Aggressivität
- Clownerei
- andere psychosomatische Störungen
⇒ Eine Verordnung vom Facharzt für Pädaudiologie wird bei den Krankenkassen anerkannt sofern eine auditive Teilleistungsstörung zugrunde liegt.
⇒ Die Lese-Rechtschreibstörung fällt generell nicht zu den im Heilmittelkatalog aufgeführten medizinischen Störungsbildern. Die Kosten dieser außerschulischen Fördermaßnahme tragen daher die Eltern.